Cookies – Datenschutzbehörden geben Orientierungshilfe

Bereits drei Wochen nach Inkrafttreten des neuen TTDSG (Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien) hat die DSK eine Hilfestellung für Unternehmen herausgegeben. Die 33-seitige Orientierungshilfe wurde am 20. Dezember 2021 veröffentlicht und ist an die neuen Regelungen des TTDSG angepasst. Sie soll eine frühere Version aus dem Jahr 2019 in weiten Teilen ersetzen.

 

Orientierungshilfe als praktischer Ratgeber

Mit der Orientierungshilfe hat die DSK den betroffenen Unternehmen einen wertvollen Ratgeber zur Seite gestellt. Dieser soll die Unternehmen und Verantwortlichen dabei unterstützen, die TTDSG im Sinne des Gesetzgebers umzusetzen. Der Schwerpunkt dieser Ausarbeitung liegt auf dem Schutz der Privatsphäre in Endeinrichtungen gemäß § 25 TTDSG. Oftmals wird diese Vorschrift als zentrale Norm des TTDSG bezeichnet. Für die Gerichte dienen die Empfehlungen der DSK ebenfalls als Orientierungshilfe, welche bei Entscheidungen herangezogen werden kann. Die deutschen Datenschutzbehörden legen anhand der Orientierungshilfe fest, welche Maßstäbe bei der Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gesetzt werden.

 

Anwendungsbereich der Orientierungshilfe

Der § 25 TTDSG findet nicht nur auf Cookies Anwendung, sondern betrifft auch beispielsweise Web-Storage-Objekte oder automatische Update-Funktionen. Die DSK stellt klar, dass ein Nichtstun und damit die Verwendung von vorangekreuzten Feldern keine Einwilligung darstellt. Es kommt bei der Beurteilung von Einwilligungen darauf an, wie die einzelnen Buttons in einem Cookie-Banner sowie weitere Handlungsoptionen beschriftet und gestaltet sind. Nach Ansicht der DSK muss die Ablehnung von Cookies zudem ebenso einfach wie die Zustimmung sein. Den Besuchern einer Website darf die Ablehnung der Cookies daher nicht durch zusätzliche oder unnötige Klicks erschwert werden.

 

Orientierungshilfen