Jeder der einen Newsletter oder Werbe-E-Mails elektronisch versendet sollte hellhörig werden. Auch diejenigen, die von Werbe-E-Mails genervt sind. Das Amtsgericht Pfaffenhofen an der Ilm (Aktenzeichen: 2 C 133/21) sprach dem genervten Empfänger einer Werbe-E-Mail ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro aus. Nähere Infos zu dem Fall findet man hier.
![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=940x10000:format=png/path/sd275759c62e3664b/image/i38b7def38dfd751b/version/1642765866/image.png)