Es drohen 300 Euro Schmerzensgeld je E-Mail

Jeder der einen Newsletter oder Werbe-E-Mails elektronisch versendet sollte hellhörig werden. Auch diejenigen, die von Werbe-E-Mails genervt sind. Das Amtsgericht Pfaffenhofen an der Ilm (Aktenzeichen: 2 C 133/21) sprach dem genervten Empfänger einer Werbe-E-Mail ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro aus. Nähere Infos zu dem Fall findet man hier.