Endspurt bis Jahresende - die Standardvertragsklauseln

Was sind die Standardvertragsklauseln?

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer, also NON-EU-Staaten, erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Standardvertragsklauseln (SCCs) nach Art. 46 Abs. 2 lit. c der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die neuen Standardvertragsklauseln wurden am 4. Juni 2021 von der EU-Kommission veröffentlicht (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der EU-Kommission v. 04.06.2021 – Az. C(2021) 3972, ABl. EU Nr. L 199/31 vom 07.06.2021). Diese sind grundsätzlich modular aufgebaut und müssen im Einzelfall überprüft und in die Prozesse eines Unternehmens implementiert werden. Weiterhin ist individuell zu prüfen, ob für die geplante Übermittlung von personenbezogenen Daten zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Der Datenexporteur muss bei Verwendung der neuen Standardvertragsklauseln weiterhin die Rechtslage des Drittlands prüfen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen.

Wozu dienen die Standardvertragsklauseln?

Grundsätzlich werden mit den SCCs zwischen Datenexporteuren und Datenimporteuren europäische Datenschutzstandards vertraglich vereinbart. Durch die Nutzung der Vertragsmuster kann die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ohne eine zusätzliche Genehmigung der Datenschutzaufsichtsbehörden erfolgen. Die modular aufgebauten Standardvertragsklauseln können in verschiedenen Konstellationen eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere Verantwortliche untereinander sowie Verantwortliche an Auftragsverarbeiter eines Unternehmens, Auftragsverarbeiter an Sub-Auftragsverarbeiter und Rückübermittlung des europäischen Auftragsverarbeiters an einen Verantwortlichen im Drittland.

Was ist noch zu beachten?

Datenexportierende Unternehmen müssen auch weiterhin sämtliche auf dieser Grundlage gestützte Übermittlungen von Daten in Drittländer im Einzelfall prüfen. Hierbei ist eine fundierte Risikoeinschätzung von wesentlicher Bedeutung. Bei dieser hat mitunter eine Prüfung des Datenschutzniveaus im Drittland, eine Bestandsaufnahme sowie eine Prüfung möglicher technischer Schutzmaßnahmen zu erfolgen.