EU und USA auf dem Weg zu einem neuen Datenschutzabkommen?

Der Datentransfer zwischen der EU und der USA war bisher durch verschiedenste Hürden gekennzeichnet. Bereits in der Vergangenheit gab es das Abkommen „Privacy Shield“, welches jedoch im Juli 2020 vom Europäischen Gerichtshof verworfen wurde. Die EU und die USA haben daraufhin am 25.03.2022 erstmals die Einigung auf ein neues transatlantisches Datenschutzabkommen angekündigt, welches insbesondere auf die strukturellen Schwachstellen der Datenhoheit und -kontrolle in den USA abzielt. Zudem soll es für die künftige uneingeschränkte Rechtskonformität von EU-US-Datentransfers sorgen.

Am 7. Oktober 2022 hat US-Präsident Joe Biden ein Dekret unterzeichnet, welches auf US-amerikanischer Seite die rechtliche Grundlage für einen neuen Rechtsrahmen zur Übermittlung der Daten von der EU in die USA schafft. Zu den wesentlichen Änderungen zählen striktere Vorgaben für den Zugang von Geheimdiensten zu Informationen sowie ein zweistufiger Mechanismus, mit welchem EU-Bürger Beschwerden über einen widerrechtlichen Zugriff einreichen können.

 

Voraussetzungen für die Überwachung

Im neuen Datenschutzabkommen soll entsprechend festgehalten werden, dass die Überwachung von Datenströmen durch den US-Geheimdienst grundsätzlich nur zulässig ist, wenn es den "definierten Zielen der Nationalen Sicherheit" dient. Zudem müssen die Privatsphäre sowie die bürgerlichen Freiheitsrechte aller betroffenen Personen beachtet und geschützt werden.

 

Anforderungen der DSGVO

Für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in ein außereuropäisches Ausland werden in Art. 44-46 DSGVO geeignete Garantien vorgeschrieben. Nach der Ablehnung des EU-US-Datenschutzschilds „Privacy Shield“ wurde in der Implementierung von Standardvertragsklauseln, die in von der EU-Kommission genehmigter Form gemäß Art. 46 DSGVO die Rechtskonformität von Drittstaatentransfers sicherstellen können, eine Alternative gefunden. Das geplante neue Datenschutzabkommen soll an dieser Stelle anknüpfen und zukünftig für rechtliche Sicherheit sorgen.